Arbeitsschutz für kleine Unternehmen: Was ist Pflicht?
Gilt das Arbeitsschutzgesetz auch für kleine Unternehmen?
Ja, ohne Ausnahme. Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße. Ob Sie einen oder hundert Mitarbeiter beschäftigen: Die grundlegenden Pflichten sind dieselben.
Die wichtigsten Pflichten im Überblick
1. Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG)
Jeder Arbeitgeber muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und beurteilen. Dies ist die Grundlage aller Arbeitsschutzmaßnahmen.
Für kleine Unternehmen: Die Gefährdungsbeurteilung kann einfacher ausfallen, muss aber dokumentiert sein. Nutzen Sie branchenspezifische Vorlagen Ihrer Berufsgenossenschaft.
2. Unterweisungen (§12 ArbSchG)
Mitarbeiter müssen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert werden – vor Arbeitsbeginn und mindestens einmal jährlich.
Für kleine Unternehmen: Die Unterweisung kann formlos sein, muss aber dokumentiert werden. Eine unterschriebene Teilnehmerliste reicht aus.
3. Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
Je nach Gefährdung ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten oder zu veranlassen.
Für kleine Unternehmen: Bei Büroarbeitsplätzen ist z.B. eine Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeit (G37) anzubieten.
4. Sicherheitsbeauftragte (§22 SGB VII)
Ab 20 Beschäftigten muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
Für kleine Unternehmen unter 20 Mitarbeitern: Keine Pflicht, aber empfehlenswert.
5. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG)
Jeder Arbeitgeber muss sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen.
Für kleine Unternehmen: Es gibt vereinfachte Betreuungsmodelle:
- Unternehmermodell: Bei bis zu 50 Mitarbeitern kann der Unternehmer selbst Grundkenntnisse erwerben
- Regelbetreuung: Alternative mit reduziertem Umfang
Was muss dokumentiert werden?
| Dokument | Pflicht ab | |----------|------------| | Gefährdungsbeurteilung | 1 Mitarbeiter | | Unterweisungsnachweise | 1 Mitarbeiter | | Unfallbuch | 1 Mitarbeiter | | Gefahrstoffverzeichnis | Bei Gefahrstoffumgang | | Prüfprotokolle (Arbeitsmittel) | Bei prüfpflichtigen Geräten |
Vereinfachungen für kleine Unternehmen
Das Gesetz sieht keine Ausnahmen vor, aber die Umsetzung kann pragmatisch erfolgen:
Was erlaubt ist:
- Einfache, formlose Dokumentation
- Nutzung von Mustervorlagen
- Kombination von Unterweisungen
- Unternehmermodell für Betreuung
Was nicht erlaubt ist:
- Vollständiger Verzicht auf Gefährdungsbeurteilung
- Keine Unterweisungen durchführen
- Keine Dokumentation führen
Praktische Tipps für KMU
1. Starten Sie mit den Basics
- Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsbereich
- Jährliche Unterweisung aller Mitarbeiter
- Unfallbuch führen
2. Nutzen Sie kostenlose Hilfen
- Vorlagen der Berufsgenossenschaften
- Handlungshilfen der BAuA
- Branchenspezifische Leitfäden
3. Digitalisieren Sie
- Weniger Papierchaos
- Automatische Erinnerungen
- Rechtssichere Dokumentation
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NachweisKompass wurde speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt:
- Gefährdungsbeurteilungen in Minuten erstellen
- Unterweisungen digital durchführen und dokumentieren
- Alles an einem Ort – übersichtlich und nachvollziehbar
- Keine Vorkenntnisse nötig – die KI unterstützt Sie
Fazit
Auch kleine Unternehmen müssen Arbeitsschutz ernst nehmen. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Werkzeugen und einem pragmatischen Ansatz lässt sich dies ohne großen Aufwand umsetzen.
Die Mindestanforderungen:
- ✅ Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren
- ✅ Mitarbeiter jährlich unterweisen
- ✅ Unfälle dokumentieren
- ✅ Sicherheitstechnische Betreuung organisieren
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